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Digital denken, anstatt Umsatz verschenken!

Wir zeigen intelligenten Möbelhausunternehmen, die die Zeichen der Digitalisierung erkannt haben, wie Sie Ihr stationäres Kerngeschäft mit dem Online - Handel kombinieren um Zusatz Umsatz zu generieren

Sind Sie bereit für die Zukunft? 

Haben Sie eine klare digitale Strategie für Ihr Möbelhaus? 

Ist Ihr Kerngeschäft mit dem Online- Handel verbunden? 

Haben Sie ein digitales Kundenbindungssystem? 

Falls nein, überdenken Sie Ihre digitale Strategie um nicht weiteres Budget zu verbrennen. 

In vielen Möbelhausunternehmen lässt das Tagesgeschäft und der Arbeitsaufwand keine Zeit für die Ausarbeitung einer zukünftigen digitalen Strategie zu.

Finden Sie effektive Wege, Zeit, Kosten und Aufwand zu sparen, indem Sie Ihre Prozesse optimieren und Zusatzumsätze online generieren. 

Drei einfache Schritte: 
Mobirise

1. Schritt: Analysieren 

30 Minuten GRATIS-Coaching in Ihrem Unternehmen, um zu erfahren, was "Digital Solution Selling" für Sie tun kann.

Mobirise

2. Schritt: Optimieren 

Wir erarbeiten gemeinsam in 5 Modulen Ihre individuelle, ganz-heitliche Lösung, um das versteckte Umsatzpotenzial stationär sowie online zu heben und die Existenz Ihres Unternehmens zu sichern. 

Mobirise

3. Schritt: Realisieren

Gemeinsame Umsetzung Ihrer "digitalen Strategie". Außerdem Beantragung von Fördergeldern von Bund, Land und EU, die bis zu 75 % Ihrer Investitionssumme betragen können. 

"Kombinieren Sie Ihr Kerngeschäft mit dem digitalen Handel, um Zusatzumsatz zu generieren!"

Wir sind authorisiertes Beratungsunternehmen im Förderproramm "go-digital" des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kunden, die unsere Lösungen im Bereich "Digital Solution Selling" buchen, erhalten somit einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 50 % der Investitionssumme! Mehr Infos zu "go-digital" unter:


https://www.bmwi-go-digital.de

"go-digital"
Fragen und Antworten

Der erste Schritt ist die Abstimmung zwischen Ihnen als Kunde und uns als autorisiertes go-digital Beratungsunternehmen. Wenn ein geeignetes Projekt gefunden ist und sich beide Partner einig sind, dass der go-digital Förderantrag gestellt werden soll, wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird vom Bundesministerium bereitgestellt. Inhalt dieses Beratungsvertrags ist z.B. der Projektplan und dessen Beschreibung, die Honorarleistung sowie die angedachten Beratungstage. Wichtig zu wissen ist, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Stelle, der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Um den Zuwendungsbescheid zu erhalten, stellen wir als autorisiertes Beratungsunternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt die Umsetzung des go-digital geförderten Projekts. Nach Projektabschluss (maximal nach sechs Monaten) erstellen wir die Rechnung. Diese weist dann entsprechend die Eigenbeteiligung durch sie als Kunden sowie den Verwendungsnachweis aus. Diese Rechnung wird durch uns bei der zuständigen Stelle eingereicht und der Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.

Zwischen den Förderungen muss ein gesamtes Jahr liegen. Diese Zeitspanne gilt ab dem Datum der Bestätigung des Verwendungsnachweises des vorherigen go-digital Projektes. Ist ein gesamtes Jahr vergangen, kann eine erneute go-digital Förderung beantragt werden. 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks, die
weniger als 100 Mitarbeiter und im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben.

Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben und kann maximal 16.500,00 € betragen.

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